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Einleitung Teil 1

Einleitung Teil 2
Einleitung Teil 1
Die zuverlässige Messung und Kontrolle physikalischer Größen wie z. B. Temperatur, Luftfeuchte, Baustoffeuchte und immer häufiger auch Schall, zählt heute zu den Aufgaben der Fachleute aus dem Bereich der Bau- und Wohnungswirtschaft.

Sprunghaftes Ansteigen der Energiekosten, Wärmeschutzverordnungen und der Einbau fugendichter Fenster haben dazugeführt, daß vor allem die Feuchteschäden im Hochbau stark zugenommen haben. Buchverlage bieten mittlerweile eine Vielzahl von Publikationen zum Thema Feuchtigkeit in Wohngebäuden an. Im Bereich der Wohnungswirtschaft haben sich Arbeitskreise gebildet, die ebenfalls als Ergebnis Ihrer Untersuchungen Veröffentlichungen und Infoschriften zum Thema "Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnungen", herausgeben.

Nahezu jedes Unternehmen welches Wohnungen vermietet, hält für seine Mieter Informationsmaterial über richtiges Heizen und Lüften bereit. Zumeist ohne besonderen Erfolg, wie die in jeder Heizperiode wieder auftretenden Probleme zeigen.

Und obwohl es über die Grundlage von Mathematik und Physik so gut wie nie Rechtsstreitigkeiten, Urteile, Schuldzuweisungen und Vergleiche gibt, ist dies auf dem Gebiet der Bauphysik völlig anders.

Es scheint, als ob physikalische Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten, in diesem Bereich der Physik überhaupt keine Gültigkeit hätten, bzw. per Gerichtsurteil außer Kraft gesetzt werden können.

Wandfühler

Wenn sich ein Mieter im Winter morgens in sein kaltes Auto setzt und sein feuchter Atem die Scheibe beschlägt, kommt er in der Regel nicht auf den Gedanken in die Werkstatt zu fahren und einen Schaden zu reklamieren. Wenn die Scheibe in der Wohnung beschlägt, hält er das für einen Baumangel und reklamiert dies, ggf. bis zum Rechtsstreit und zur Mietminderung. Und wenn es dann zu einem Rechtsstreit kommt, kann es durchaus sein das irrationale Begriffe wie "der wirtschaftlich Schwächere" der "ein Recht auf eine trockene Wohnung" hat, sich über die untrennbaren Zusammenhänge von Ursache und Wirkung hinwegsetzten.
Lüften

Da aber das Wort "Lüften" das Unwort aller Unwörter ist, welches man seinem Gegenüber auf gar keinen Fall zumuten darf, das, auch nur ein einziges mal erwähnt, jede sachliche Diskussion in einen Streitfall verwandelt, kommt es immer wieder und immer häufiger zu Auseinandersetzungen, bei denen man nur noch mit Hilfe von Meßinstrumenten und Meßergebnissen versachlichen kann. Oft mit Hilfe eines "neutralen Dritten" (Gutachter, Bauschadens-Sachverständiger, versierter Bauhandwerker), der dann die Rolle des "Unparteiischen" einnehmen soll.

Aber nicht nur bei der Begutachtung von Stockflecken und Schimmelpilzbefall in Innenräumen auf Grund von "Schwitzwasseranfall", sondern auch bei Feuchteschäden anderer Ursache und natürlich bei der Untersuchung von Bausubstanz zur Einleitung (oder Unterlassung) unterschiedlicher Maßnahmen (Renovieren, Sanieren, Umbau, Schallschutz, usw.) ist der Sachverstand der Architekten, Bauingenieure und Gutachter erfoderlich.

Und dabei hat es sich als hilfreich und notwendig erwiesen, das Aufzeigen der theoretischen bauphysikalischen Zusammenhänge, durch zuverlässige Meßergebnisse zu sichern und zu untermauern.

Schimmel